Juleica

Juleica


Juleika-Ausweis, Bild: pr

Juleica ist die Abkürzung für "Jugendleiter-Card". Diesen Ausweis erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein, z.B. regelmäßig in einer Jugendgruppe aktiv sein, als Teamer Seminare durchführen, in Jugendzentren und kommunalen Initativen mitarbeiten oder als Betreuerinnen und Betreuer Ferienfreizeiten begleiten. Außerdem müssen sich die Juleica-Inhaber auch mit rechtlichen Aspekten ihrer Arbeit auseinandersetzen und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Die Juleica legitimiert die Inhaber auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten. Und: Sie gibt ihrem Besitzer auch etwas zurück: In vielen deutschen Städten hat sich inzwischen ein Bonussystem entwickelt, nach dem Besitzer der Juleica als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement mit verschiedenen Vergünstigungen belohnt werden - z.B. mit einem verbilligten Friseurbesuch, einem Erlass der Kontoführungsgebühren oder einem Rabatt auf Einkäufe. 

Übrigens: Juleica-Besitzer lernen in ihrer Ausbildung und Arbeit fürs Leben: Organisieren, Verantwortung übernehemn, Menschen führen und mit den verschiedensten Menschen umgehen - all das sind Zusatzqualifikationen, auf die auch Arbeitgeber großen Wert legen!



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E-Mail: Christian Scholüke