Offizial


Der Offizial (= Gerichtsvikar) vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit und leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat.
Hier werden in der Regel Prozesse zur Nichtigerklärung von Ehen und ähnliche Verfahren durchgeführt. Das Offizialat ist für die innerkirchliche Rechtssprechung zuständig. In der Praxis machen die Verfahren zur Eheannullierung den größten Teil der Tätigkeit der Offizialate in Deutschland aus.
Der Bischof ist der oberste Richter im Bistum. Er ist aber durch das Kirchenrecht verpflichtet, zur Ausübung der richterlichen Gewalt einen Offizial als Stellvertreter zu ernennen.
Prälat Dr. Karl Wöste ist Offizial des Bistums Osnabrück

Dr. Karl Wöste Offizial des Bistums Osnabrück:
Prälat Dr. Karl Wöste
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