Offizialat


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Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht. Hier werden in der Regel Prozesse zur Nichtigerklärung von Ehen und ähnliche Verfahren durchgeführt. Das Offizialat in Osnabrück ist als interdiözesanes Offizialat zuständig für das Bistum Osnabrück und für das Erzbistum Hamburg.



Was ist ein kirchlicher Ehenichtigkeitsprozess?

Beim kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess handelt es sich um das gerichtliche Verfahren, in dem entschieden wird, ob in einem bestimmten Fall die Nichtigkeit einer Ehe durch Zeugen oder andere Zeugnisse nachgewiesen werden kann. Eine solche Feststellung nennt man Ehenichtigkeitserklärung oder Eheannulierung.

Eine kirchenrechtlich gültige Ehe kommt unter anderem nicht zustande, wenn die Ehe von einem Partner nicht mit all den Eigenschaften und Konsequenzen gewollt ist, die nach Auffassung der katholischen Kirche zum Wesen der Ehe gehören (zum Beispiel Unauflösbarkeit, Treuepflicht, Bereitschaft zum Kind). Auch kommt eine gültige Ehe nicht zustande, wenn ein Partner aufgrund organischer oder psychischer Störungen zur Schließung oder Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft unfähig ist.

Zuständig für die Durchführung eines solchen Verfahrens ist in der Regel das kirchliche Gericht der Diözese, in welcher der Eheschließungsort oder der Wohnsitz des nichtantragstellenden Partners liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Offizialat das Verfahren führen, in dessen Bereich die antragstellende Partei wohnt oder die meisten Zeugen ihren Wohnsitz haben.

Möchte man weitergehende Auskünfte zu diesen Inhalten bekommen, empfiehlt es sich, mit einem Mitarbeiter des Bischöflichen Offizialats Kontakt aufzunehmen. Eine Broschüre mit Informationen zum Ehenichtigkeitsverfahren kann angefordert werden, auch als Textdatei ist sie per E-Mail abrufbar.