Kirchenrechtliches Strafverfahren gegen früheren Pfarrer von Spelle

Der Vatikan hat das Kirchengericht des Bistums Münster damit beauftragt, ein kirchenrechtliches Strafverfahren gegen den früheren Pfarrer von Spelle (Kreis Emsland) aufzunehmen. Davon hat die zuständige römische Glaubenskongregation jetzt das Bistum Osnabrück informiert.

Der inzwischen 51-jährige Priester war im März 2010 vom Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode wegen des Vorwurfs eines Sexualdelikts von seinen Aufgaben entpflichtet worden.
Nachdem der ehemalige Pfarrer von Spelle gegenüber dem Bischof ein Fehlverhalten eingeräumt hatte, leitete das Bistum den Fall zur strafrechtlichen Klärung an die Staatsanwaltschaft Osnabrück weiter. Zugleich wurde ein kirchenrechtliches Verfahren bei der zuständigen Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan beantragt. Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage gegen den Priester wurde jedoch im September vergangenen Jahres vom Landgericht Osnabrück abgewiesen. Bis zum Ausgang des nun begonnenen kirchenrechtlichen Verfahrens, mit dem das Offizialat des Bistums Münster beauftragt wurde, bleibt der ehemalige Pfarrer von Spelle weiterhin seiner kirchlichen Ämter enthoben.
In einem weiteren Fall, den das Bistum an den Vatikan gemeldet hatte, wurde ein so genanntes kirchenrechtliches Strafdekret erlassen. Der damalige Pfarradministrator der Gemeinden Renkenberge, Steinbild und Wippingen im nördlichen Emsland war im Dezember 2010 von seinen Aufgaben entpflichtet worden, weil er über das Internet kinderpornografische Inhalte genutzt hatte. Durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden wurde gegen den Priester per Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt.  In einem kirchenrechtlichen Strafdekret wurden ihm jetzt verschiedene einschränkende Auflagen gemacht, so im Hinblick auf die Internetnutzung und die Arbeit mit Minderjährigen, die ihm untersagt wurde.